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Der millionenfache Sozialleistungsbetrug der MdB Andrea Nahles

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Am 26.01.2016 erschien in infranken.de ein Artikel mit der Überschrift: „Jobcenter um 1000 Euro geprellt - Verfahren vorläufig eingestellt“. Der Autor Stephan Herbert Fuchs, skizziert darin ein Verfahren vor dem Kulmbacher Amtsgericht. Zwei Frauen, Mutter und Tochter, waren vom Jobcenter Kulmbach wegen Betrugs angeklagt worden, weil Sie beide geringfügige Einkommen aus Nebentätigkeiten nicht angezeigt hatten. Der vorsitzende Richter Christoph Berner bezifferte die Gesamt-Schadenssumme aus neun Monaten auf 1000,00 €, stellte aber das Verfahren gegen die beiden Beklagten unter der Auflage von 30 bzw 40 Sozialstunden vorläufig ein. Einige Passagen in dem Artikel werfen Fragen auf. So heißt es darin: „Hinzu komme, dass beide unregelmäßige Tätigkeiten mit stark schwankenden, aber in jedem Fall äußerst niedrigen Einkommen ausgeübt hatten.“ „Zwei Angaben fehlten allerdings in dem Antrag. So hatte die Mutter wohl vergessen, dass sie pro Woche einige wenige Stunden in einem Gastronomiebetrieb aushalf, ebenso hatte die Tochter ihre damalige Beschäftigung als Servicekraft weggelassen. Am Ende waren es über 1000 Euro, um die der Leistungsträger geschädigt wurde.“ „Was die Mutter angehe, so sei deren Tätigkeit nur übergangsweise gewesen. Weil es sich um reine Hilfsarbeiten gehandelt habe, seien pro Monat manchmal auch nur Beträge unter 100 Euro ausbezahlt worden.“ Jedem erwachsenen Leistungsberechtigten stehen im Normalfall 100,00 € anrechnungsfreies Einkommen zu. Beträge unter 100,00 € (wie im Artikel genannt) sind somit von der Anrechnung ganz ausgenommen. „Ein paar Stunden“ und „äußerst niedriges Einkommen“ für zwei Personen über neun Monate verteilt . . . Hier stellt sich die Frage, ob die Freibetragsermittlung überhaupt korrekt ermittelt wurde. Zumindest der Artikel...

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