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Der deutsche Sozialstaat wird seit Jahren systematisch zerlegt. Das so genannte soziokulturelle Existenzminimum wird fortlaufend kleingerechnet. Und mit jeder „Regelsatzerhöhung“ wurde die reale Kaufkraft weiter reduziert. Das Resultat dieser Politik ist Verelendung, Altersarmut und Kinderarmut.
Auch die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und dürfte aus diesem Grunde verfassungswidrig sein. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen.
Den Regelsätzen für die Jahre 2011 bis 2015 lagen Einkommens- und Verbrauchs-Konsum-Daten aus dem Jahr 2008 zugrunde. Um Inflation auszugleichen, ist es der Regierung erlaubt, pauschale Regelsatzerhöhungen vorzunehmen, solange bis eine neue Verbrauchsstatistik vorliegt, was regelmäßig alle fünf Jahre geschieht.
Bereits am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Damit hätten die Regelsätze neu ermittelt werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen Anpassung der Regelsätze gewartet werden dürfe.
Die Bundesregierung missachtet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts frech und begeht damit offenen „Sozialleistungsbetrug“ an ca. 6,1 Millionen Bundesbürgern.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte bereits vor Monaten alle Leistungsbezieher aufgerufen gegen jeden Bescheid Widerspruch einzulegen, der nach veraltetem Datenbestand lediglich eine Erhöhung auf 404,00 € vorsieht. Und zwar...